Wir nehemn den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport sehr ernst!
Unser Karate fördert Kinder und Jugendliche, macht sie stark fürs Leben und gibt ihnen Sicherheit und Selbstvertrauen. Wir schützen Ihr Kind und bieten ihm Sicherheit.
Ermöglichen Sie Ihrem Kind, dass es regelmäßig am Karate Unterricht teilnehmen kann. Informieren Sie den Trainer, wenn Ihr Kind Probleme in der Schule, in der Freizeit und im Karate Training hat.
Das Budocenter unterstützt aktiv die "Zielsetzung der Kinderschutzerklärung im Sport".
Alle im Dojo als Trainer, Betreuer oder sonst wie in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehenden Personen haben ein:
Hier ist die Nummer bei Kummer:
Verantwortlich
Sensei Karl-Hans König 07633-939369
Unsere Kinderschutzbeauftragte:
Frau Irmi Klemm 07622-7266
kinderschutzbeauftragte@budocenter.info
Karate für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche brauchen die besondere Fürsorge und Anleitung des Lehrers oder Trainers, um sie auf den Karate Weg hinzuführen, ohne sie zu überfordern. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind aufgefordert, auch neben dem Karatetraining die charakterlichen und moralischen Prinzipien und Werte ihrer Kinder zu fördern und zu festigen.
Kinder und Jugendliche sollten aus Sicherheitsgründen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten bis zum Dojo (Gymnastikraum) begleitet und dort auch wieder abgeholt werden. Das Karate Dojo kann auf dem Weg zum Dojo und wieder nach Hause keine Aufsichtspflichten übernehmen. Der Aufenthalt außerhalb des Dojos bzw. des Trainingsraumes ist während den Trainingszeiten Kindern und Jugendlichen aus haftungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Für das Verhalten und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zum und vom Dojo sind die Eltern verantwortlich. Für Unfälle oder Verletzungen, die aus einem Nichtbefolgen der Anweisungen des Trainers oder einem Fehlverhalten resultieren, kann das Dojo keine Haftung übernehmen.
Unser Massnahmen zur Umsetzung des Schutzkonzeptes
1. Präambel
Wir tragen Sorge für den Kinderschutz und unterlassen alle Anlässe und Handlungen, die das Kindeswohl gefährden. Kinder und Jugendliche brauchen Wertschätzung und Anerkennung. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und dafür den Schutz und die Unterstützung der Gemeinschaft. Wir bieten einer großen Zahl von Kindern und Jugendlichen aktiven Sport und Bewegung, unterstützen die motorische und kognitive Entwicklung sowie die soziale Integration. Wir übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser Verantwortung bewusst. In diesem Sinne verpflichten wir alle verantwortlichen Mitarbeitenden in unserem Dojo, für den Kinderschutz und das Recht auf Unversehrtheit von jungen Menschen einzusetzen und die nachfolgenden Leitlinien zu beachten.
2. Leitlinien zum Kindesschutz
Wir respektieren die Persönlichkeit und die Würde von Kindern und Jugendlichen. Der Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten.
Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche an, gehen verantwortlich mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht.
Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus. Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keinerlei Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art.
Wir schauen bei Gefährdungen des Kindeswohls nicht weg, sondern fördern den Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch. Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte und suchen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern oder Beratungsstellen.
Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen im Kinder- und Jugendsport nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht.
Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren diese über unsere Leitlinien zum Kinderschutz. Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser Leitlinien und schaffen Vertrauen bei jungen Menschen, bei Eltern und in der Öffentlichkeit.
3. Verpflichtungserklärung
Alle unsere Karate- und Kobudo Trainer sind der Einhaltung des folgenden Ehrenkodexes verpflichtet und haben dem schriftlich zugestimmt.
Ich gebe dem persönlichen Wohlergehen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen und beruflichen Zielen.
Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen werde ich respektieren.
Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.
Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln des Karate und Kobudo eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
4. Verhaltensrichtlinien für Senseis, Sempais, Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Assistenten/innen und Vereinsverantwortliche im Kinder- und Jugendbereich unseres Dojo
Schutzvereinbarungen dienen generell sowohl dem Schutz von Übungsleitern und Trainern vor einem falschen Verdacht als auch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglichem Missbrauch. Soweit in diesem Text von Übungsleiter gesprochen wird, sind hiermit folgende Personenkreise gemeint:
Senseis, Sempais, Trainer/Trainerinnen, Assistenten/Assistentinnen, Übungsleiter/Übungsleiterinnen und Vereinsverantwortliche
Durch Unterschrift verpflichtet sich jeder Übungsleiter ohne Ausnahme zur Einhaltung.
Steinen, den 20.11.2018 Verantwortlich Sensei Karl-Hans König