Leitlinie und Schutzkonzept des Budocenter

Unsere Leitlinien im Budocenter

 

1. Präambel

 

Karate dient dem Menschen zur bewegungsorientierten,  ganzheitlichen Entwicklung von Körper und Persönlichkeit und trägt in einer schützenswerten Umwelt zur Gesundheit in physischer, psychischer und sozialer Hinsicht bei.

 

Wir verstehen Karate in seiner Gesamtheit als Mittel zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Anforderungen der Lebens-, Schul- und Berufswelt.

 

1.1 Trainer und Dojo

 

Karate Trainer sind Wegbegleiter und leben und vermitteln Karate und haben „Spaß am Karate“.

Wir stehen zu unserer Verantwortung als Karateka und zu Toleranz gegenüber anderen. Wir achten einander und begegnen uns höflich in gegenseitiger Wertschätzung und Achtsamkeit.

Wir respektieren fremdes Eigentum und andere Meinungen.

Entscheidungsgrundsätze des Karate Dojos sind Verhältnismäßigkeit, Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Wir sprechen miteinander, bevor wir entscheiden.

 

Wir streben ein Karatetraining an, das für jeden Menschen zu meistern ist, unabhängig vom Alter, Geschlecht und Herkunft.

In unserem Dojo herrscht eine positive, lebensbejahende, höfliche und freundliche Atmosphäre. Wir wollen uns dort wohl fühlen und gerne kommen. Keiner soll und darf sich auf Kosten anderer Vorrechte einräumen, andere beleidigen oder verleumden.

Schwächere werden geschützt, unterstützt und gefördert, entstehender Streit vermieden oder geschlichtet und Konflikte offen angesprochen.

 

1.2 Grundwerte

 

Wir sehen im Karate Training alle Trainierende als gleichgestellt und fördern sie  entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten.

Wir bieten ein abwechslungsreiches Trainingsangebot für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Ältere sowie eine gezielte Talent- und Nachwuchsförderung.

Wir bieten ein Training auf Basis moderner gesundheitssportlicher - und trainingswissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Anspruch stetiger Weiterbildung und -entwicklung der Trainer und Verantwortlichen.

Wir vermitteln traditionelle Werte des Karate wie Höflichkeit, Disziplin, Aufmerksamkeit, Selbstkontrolle, Mut, gegenseitiger Respekt, Achtung, Konzentration, Harmonie von Körper und Geist sowie persönlicher Entwicklung.

 

Wir üben uns in Selbstdisziplin und Aufmerksamkeit (Zanchin). Wir stehen zu unserem Verhalten und sind bemüht, dieses den Werten des Karate Do entsprechend auszurichten.

 

Wir pflegen einen freundschaftlichen, zumindest aber kooperativen und sportlich fairen Umgang aller Mitglieder untereinander – unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe, Religion und sozialer Herkunft.

Im Dojo, vor und nach dem Training verhalten wir uns so, das wir nicht selber und auch kein anderer gefährdet oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit.

 

Wir stehen für eine soziale Mitverantwortung innerhalb des gesellschaftlichen Miteinanders in der Gemeinde, Kooperationen mit Schulen und Kindergärten sowie eine Beteiligung an lokalen Veranstaltungen.

Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung, tätlicher Angriff und Mobbing wird nicht geduldet und kann zum Ausschluss vom Training führen. Drogenmissbrauch und sexuelle Übergriffe werden zur Anzeige gebracht.

 

2. Inhalte

 

Wir vermitteln Karate auf Basis des traditionellen Shotokan und Fudokan Karate sowie traditionelles Kobudo und stehen für einen konstruktiven Austausch mit Sportlern anderer Vereine, Stilrichtungen und Kampfsportarten bzw. Kampfkünste und sehen diese Vielfalt des Budo als wertvolle Bereicherung.

 

Unser Karate soll gesundheitsorientiert, gesund erhaltend und im biomechanischen Optimum auf einem hohen Qualitätsstandard und national und international mit anderen Dojos vergleichbar sein.

Wir stehen für eine unabhängige Vereinsarbeit im Deutschen Karate Verband DKV e.V., im Karate Kollegium Deutschland und in der Fudokan Karate Akademie Deutschland und eine offene & konstruktive Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Vereinen.

 

Wir streben eine langfristige und nachhaltige Mitgliedschaft begeisterter und zufriedener Mitglieder in unserem Dojo an.

Wir stehen für eine klare Linie und eine professionelle, kontinuierliche und nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit.

 

3. Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport

 

Karate fördert Kinder und Jugendliche, macht sie stark fürs Leben und gibt ihnen Sicherheit und Selbstvertrauen.

Ermöglichen Sie Ihrem Kind, das es regelmäßig am Karate Unterricht teilnehmen kann. Informieren Sie den Trainer, wenn Ihr Kind Probleme im Karate Training hat.

 

Dias Budocenter unterstützt aktiv die "Zielsetzung der Kinderschutzerklärung im Sport". Alle im Dojo tätigen Personen haben ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis.

 

Kinder und Jugendliche brauchen Wertschätzung und Anerkennung. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und dafür den Schutz und die Unterstützung der Gemeinschaft.

 

Wir bieten einer großen Zahl von Kindern und Jugendlichen aktiven Sport und Bewegung, unterstützen die motorische und kognitive Entwicklung sowie die soziale Integration. Wir übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser Verantwortung bewusst.

 

Wir tragen Sorge für den Kinderschutz und unterlassen alle Anlässe und Handlungen, die das Kindeswohl gefährden.

 

 

4. Verpflichtungserklärung

 

 

In diesem Sinne verpflichten wir alle verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Dojo, für den Kinderschutz und das Recht auf Unversehrtheit von jungen Menschen einzusetzen und die nachfolgenden Leitlinien zu beachten:

 

Wir respektieren die Persönlichkeit und die Würde von Kindern und Jugendlichen. Der Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt.

 

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten.

 

Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche an, gehen verantwortlich mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht.

 

Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus. Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keinerlei Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art.

Wir schauen bei Gefährdungen des Kindeswohls nicht weg, sondern fördern den Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch. Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte und suchen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern oder Beratungsstellen.

 

Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen im Kinder- und Jugendsport nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht.

 

Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren diese über unsere Leitlinien zum Kinderschutz. Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser Leitlinien und schaffen Vertrauen bei jungen Menschen, bei Eltern und in der Öffentlichkeit.

 

Alle unsere Karate-, Kickbox- und Kobudo Trainer sind der Einhaltung des folgenden Ehrenkodexes verpflichtet:

 

Ich gebe dem persönlichen Wohlergehen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen und beruflichen Zielen.

 

Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen werde ich respektieren.

 

Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.

 

Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.

 

Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln des Karate und Kobudo  eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.

 

Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

 

Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.

 

 

Unser Kinderschutz Konzept im Budocenter

 

Wir nehmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Sport sehr ernst!

 

Unser Karate fördert Kinder und Jugendliche, macht sie stark fürs Leben und gibt ihnen Sicherheit und Selbstvertrauen. Wir schützen Ihr Kind und bieten ihm Sicherheit.

 

Ermöglichen Sie Ihrem Kind, dass es regelmäßig am Karate Unterricht teilnehmen kann. Informieren Sie den Trainer, wenn Ihr Kind Probleme in der Schule, in der Freizeit und im Karate Training hat.

 

Das Budocenter unterstützt aktiv die "Zielsetzung der Kinderschutzerklärung im Sport".

 

Alle im Dojo als Trainer, Betreuer oder sonst wie in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehenden Personen haben ein:

 

  • eintragsfreies erweitertes polizeilische Führungszeugnis vorgelegt,
  • wurden im Rahmen der lizensierten Fudomotion Trainerausbildung umfassend geschult,
  • haben die Leitlinien, die Verpflichtungserklärung und die Verhaltensrichtlinien als für sie verbindlich schriftlich anerkannt,
  • kennen den Prozessablauf (Notfallplan) bei Feststellung eines Missbrauches und
  • stehen allen Kindern und Eltern vertrauensvoll zur Verfügung.

 

Hier ist die Nummer bei Kummer:

 

Verantwortlich

Sensei Karl-Hans König  07633-939369

 

Unsere Kinderschutzbeauftragte:

 

Frau Irmi Klemm 07622-7266

kinderschutzbeauftragte@budocenter.info

 

Es gibt klare Richtlinien bei der Erkennung von Missbrauchsfällen.

 

Karate für Kinder und Jugendliche

 

Kinder und Jugendliche brauchen die besondere Fürsorge und Anleitung des Lehrers oder Trainers, um sie auf den Karate Weg hinzuführen, ohne sie zu überfordern. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind aufgefordert, auch neben dem Karatetraining die charakterlichen und moralischen Prinzipien und Werte ihrer Kinder zu fördern und zu festigen.

 

Kinder und Jugendliche sollten aus Sicherheitsgründen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten bis zum Dojo (Gymnastikraum) begleitet und dort auch wieder abgeholt werden. Das Karate Dojo kann auf dem Weg zum Dojo und wieder nach Hause keine Aufsichtspflichten übernehmen. Der Aufenthalt außerhalb des Dojos bzw. des Trainingsraumes ist während den Trainingszeiten Kindern und Jugendlichen aus haftungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

 

Für das Verhalten und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zum und vom Dojo sind die Eltern verantwortlich. Für Unfälle oder Verletzungen, die aus einem Nichtbefolgen der Anweisungen des Trainers oder einem Fehlverhalten resultieren, kann das Dojo keine Haftung übernehmen.

 

 

Unser Massnahmen zur Umsetzung des Schutzkonzeptes

 

1. Präambel

 

Wir tragen Sorge für den Kinderschutz und unterlassen alle Anlässe und Handlungen, die das Kindeswohl gefährden. Kinder und Jugendliche brauchen Wertschätzung und Anerkennung. Sie brauchen gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen und dafür den Schutz und die Unterstützung der Gemeinschaft. Wir bieten einer großen Zahl von Kindern und Jugendlichen aktiven Sport und Bewegung, unterstützen die motorische und kognitive Entwicklung sowie die soziale Integration. Wir übernehmen in vielfacher Weise Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und sind uns dieser Verantwortung bewusst. In diesem Sinne verpflichten wir alle verantwortlichen Mitarbeitenden in unserem Dojo, für den Kinderschutz und das Recht auf Unversehrtheit von jungen Menschen einzusetzen und die nachfolgenden Leitlinien zu beachten.

 

 

2. Leitlinien zum Kindesschutz

 

Wir respektieren die Persönlichkeit und die Würde von Kindern und Jugendlichen. Der Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt.

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten.

Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche an, gehen verantwortlich mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht.

Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus. Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keinerlei Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art.

Wir schauen bei Gefährdungen des Kindeswohls nicht weg, sondern fördern den Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch. Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte und suchen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern oder Beratungsstellen.

Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen im Kinder- und Jugendsport nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht.

 

Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren diese über unsere Leitlinien zum Kinderschutz. Wir verpflichten uns zur Einhaltung dieser Leitlinien und schaffen Vertrauen bei jungen Menschen, bei Eltern und in der Öffentlichkeit.

 

3. Verpflichtungserklärung 

 

Alle unsere Karate- und Kobudo Trainer sind der Einhaltung des folgenden Ehrenkodexes verpflichtet und haben dem schriftlich zugestimmt.

Ich gebe dem persönlichen Wohlergehen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen und beruflichen Zielen.

 

Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen werde ich respektieren.

 

Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.

 

Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben.

Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln des Karate und Kobudo  eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.

 

Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

 

Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.

 

4. Verhaltensrichtlinien für Senseis, Sempais, Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Assistenten/innen und Vereinsverantwortliche im Kinder- und Jugendbereich unseres Dojo

 

Schutzvereinbarungen dienen generell sowohl dem Schutz von Übungsleitern und Trainern vor einem falschen Verdacht als auch dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglichem Missbrauch. Soweit in diesem Text von Übungsleiter gesprochen wird, sind hiermit folgende Personenkreise gemeint:

 

Senseis, Sempais, Trainer/Trainerinnen, Assistenten/Assistentinnen, Übungsleiter/Übungsleiterinnen und Vereinsverantwortliche

 

Keine Einzeltrainings

 

mit Kindern oder Jugendlichen ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte: Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D.h. wenn ein Übungsleiter ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss eine weitere Person bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. Erscheint nur 1 Kind zum Training, so wird dieses wieder nach Hause geschickt.

 

Keine Privatgeschenke:

 

Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Übungsleiter keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Übungsleiter oder Vereinszuständigen abgesprochen sind.

 

Kinder oder Jugendliche werden nicht in den Privatbereich mitgenommen:

 

Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich von Übungsleitern (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen, ohne dass nicht mindestens ein weiterer Übungsleiter anwesend ist. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen im Privatbereich von Übungsleitern sind in jedem Fall ausgeschlossen.

 

Kein Duschen bzw. Übernachten:

 

Übungsleiter duschen nicht gemeinsam mit Kindern oder Jugendlichen oder in Anwesenheit von Kindern.

Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Ein Umkleiden von Erwachsenen in Anwesenheit von Kindern ist zu vermeiden. Die Umkleidekabinen dürfen erst nach Anklopfen und entsprechender positiver Rückmeldung betreten werden.

 

Keine Geheimnisse:

 

Übungsleiter teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein Übungsleiter mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.

 

Keine körperlichen Kontakte

 

gegen den Willen: Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Im Karatetraining findet in der Regel kein Körperkontakt statt.

 

Transparenz im Handeln:

 

Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Übungsleiter abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.

 

Durch Unterschrift verpflichtet sich jeder Übungsleiter ohne Ausnahme zur Einhaltung. 

 

Es wurden mit dem Landratsamt 2022 entsprechende Schutzvereinbarungen abgeschlossen. Diese sind für jeden einsehbar.

 

Steinen, den 01.01.2323    Verantwortlich Sensei Karl-Hans König

 

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