Shotokan Karate ist traditionelles, japanisches Karate Do und den überlieferten Karate-Prinzipien verpflichtet. Fudokan Karate ist Budo Karate. Karate Do ist eine rein defensive, ausschließlich zur Selbstverteidigung ausgelegte Kampfkunst. Es gibt keinen ersten Angriff.
Das Karate Do (der Karate Weg) setzt ein Lehrer-Schüler-Verhältnis voraus. Der Lehrer (Sensei, Senpai, Trainer, Übungsleiter) vermittelt dem Schüler sein Wissen und Können, der Schüler bringt die Bereitschaft und den Willen zum Lernen ein und folgt den Anleitungen des Lehrers.
Das Verhalten des Karateka
Der Karateka ist durch sein Verhalten im Dojo und außerhalb des Dojos ein positives Vorbild und verhält sich so, dass er dem Ansehen des Karate und des Dojo nicht schadet. Karate Do verlangt vom Karateka (der sich auf dem Weg befindende) Respekt, Toleranz und Achtung gegenüber seinem Lehrer, seinen Mittrainierenden im Dojo und seinen Mitmenschen.
Arroganz, Überheblichkeit und Aggression gegenüber anderen sind nicht statthaft. Der gemeinsame Umgang soll freundschaftlich, zumindest aber freundlich und höflich sein. Alle Schüler haben für den Lehrer den gleichen Stellenwert. Es werden keine Unterschiede nach Geschlecht, Alter, Religion oder sonstigen Merkmalen gemacht.
Der Gürtelgrad symbolisiert den Fortschritt auf dem Karate-Weg. Gleichzeitig ist er eine Auszeichnung für erbrachte und Ansporn für noch zu erwartende Leistungen. Höhere Gürtelgrade sind Vorbilder (und zukünftige Meister). Ihr Verhalten soll deshalb stets vorbildlich und respektvoll sein. Der Senpai ist der fortgeschrittene Schüler im Dojo und hat damit besondere Rechte und Pflichten.
Karate Do beginn nicht erst mit Betreten des Dojos und endet nicht mit seinem Verlassen. Karate Do soll im gesamten Verhalten seinen Ausdruck finden. Deshalb soll der Karateka Zurückhaltung und Bescheidenheit als Ausdruck seiner Souveränität und Stärke auch außerhalb des Dojos zeigen.
Die Dojo Etikette (Dojokun)
Das Dojo (Sporthalle, Gymnastikraum) ist in der japanischen Sichtweise der Ort, an dem der Geist des Karate Do lebt, gelebt und vermittelt wird. Beim Betreten und beim Verlassen des Dojos ist zum Dojo hin im Stand durch Verbeugung zu grüssen. Dadurch erkennt man die Halle als Ort des Do an. Das Essen im Dojo (und auch das Kauen von Kaugummis) sind nicht erlaubt. Das Dojo ist barfuss und im vollständigen, korrekten Karate-Gy zu betreten. Im Dojo spricht man sich mit dem Vornamen an, es duzen sich alle. Hände und Füße sollen sauber gewaschen sein. Bei Verletzungen und ansteckenden Krankheiten ist der Trainer vor dem Training zu informieren. Schmuck und Uhren sind abzulegen, die Fuß- und Fingernägel sind wegen der Verletzungsgefahr kurz zu schneiden. Vor dem Training nochmals auf die Toilette gehen.
Das Karate-Training
Das Training sollte regelmäßig besucht werden. Unnötiges Wiederholen versäumter Übungen behindert das Fortkommen der anderen. Zum Training ist pünktlich zu erscheinen. Bei Verspätung ist der Trainer zu grüssen und das Training ohne Störung aufzunehmen. Lautes und undiszipliniertes Verhalten vor oder nach sowie während des Trainings ist zu unterlassen. Das Verlassen des Dojos während dem Training ohne besonderen Grund ist nicht erlaubt.
Der Karate-Gruß
Zu Beginn und am Ende der Übungsstunde wird im Moksu kniend verweilt und nach dem „Moksu Yame“ gegrüßt. Die Schüler knien erst ab und erheben sich erst, wenn dies der Trainer getan hat. Die höheren Gürtelgrade stehen immer rechts. Die Grußformen sind
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche brauchen die besondere Fürsorge und Anleitung des Lehrers oder Trainers, um sie auf den Karate Weg hinzuführen, ohne sie zu überfordern. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind aufgefordert, auch neben dem Karatetraining die charakterlichen und moralischen Prinzipien und Werte ihrer Kinder zu fördern und zu festigen.
Kinder und Jugendliche sollten aus Sicherheitsgründen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten bis zum Dojo (Gymnastikraum) begleitet und dort auch wieder abgeholt werden. Das Karate Dojo kann hier keine Aufsichtspflichten übernehmen. Der Aufenthalt außerhalb des Dojos ist während den Trainingszeiten Kindern und Jugendlichen aus haftungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Für das Verhalten und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zum und vom Dojo sind die Eltern verantwortlich. Für Unfälle oder Verletzungen, die aus einem Nichtbefolgen der Anweisungen des Trainers oder einem Fehlverhalten resultieren, ist jeder selbst verantwortlich und haftbar. Auf Lehrgängen und Meisterschaften haftet das Dojo nicht für Unfälle, Verletzungen oder sonstiges Fehlverhalten.
Ausschluss aus des Dojo
Ist das Lehrer-Schüler Verhältnis gestört und widersetzt sich ein Karateka z.B. wiederholt den Anweisungen des Lehrers oder Trainers, so ist eine Weiterführung dieses Verhältnisses nicht möglich. Jede körperliche und verbale Aggression im Dojo ist untersagt. Außerhalb des Dojos führt Gewaltanwendung, sofern sie nicht der Selbstverteidigung dient, zum sofortigen Ausschluss aus dem Dojo.
Anerkennung
Mit dem Eintritt ins Shotokan Karate Dojo Maulburg bzw. Fudokan Karate Dojo Tunsel (Anmeldung und Ausstellung des Karate Passes und Zahlung des ersten regulären Mitgliedbeitrages) erkennt der Karateka die oben genannten Dojo Regeln für sich als verbindlich an und fühlt sich damit der Etikette und den Prinzipien des Karate Do verpflichtet.
© Budocenter, 01.10.2021